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Allgemeine Geschäftsbedingungender Firma Rollrasen Wien

Baum & Rasen Wien
Bastiengasse 79/7 1180 Wien

Tel.: +43 660 7397433
E-Mail:

UID-Nr. ATU60205799

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Verkauf von Produkten wie Rollrasen, Dünger, Erde, Maulwurfgitter und Maulwurfnetz, Rasenkanten, sowie weitere Produkte wie Bewässerungsanlagen und Outdoor Whirlpools, sowie die Durchführung von Aufträgen zur Verlegung von Rollrasen, mit und ohne Bodenvorbereitung, Verlegung von Aluminiumprofilen zur Einfassung von Rasen und Beeten, sowie die Durchführung von Baumschnitten, Baumrodungen, Wurzelstockfräsungen, Efeuablösungen, sowie Entsorgungen des Schnittgutes erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Weitere oder abweichende Vereinbarungen bedürfen meiner schriftlichen Bestätigung. Lieferbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur durch meine ausdrückliche schriftliche Bestätigung Rechtswirksamkeit.

1.2. Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ausgewählt wird die zweckmäßigste und für den Kunden günstigste Art der Beförderung.

1.3. Zustellung. Wenn nichts anderes vereinbart, sind die Zustellkosten bis zu dem mit dem LKW des Zustellers erreichbaren und nach gesetzlichen Vorschriften (Gewicht, Fahrverbot) befahrbaren, nächstgelegenen Ort der Zustelladresse (straßenseitiges Gartentor) berechnet. Darüber hinausgehende Transportleistungen sind aus logistischen Gründen nicht möglich.

Bei Erdlieferungen gilt der angegebene Preis abgekippt, gegen Aufpreis ist auch eine Entladung des LKW mit Ladekran möglich.

Bei Rasenzustellungen im Raum Wien erfolgt diese mit Kran LKW, sofern es die örtliche Gegebenheit zulässt kann der Fahrer die Ware an den vom Kunden gewünschten Platz heben, bei entstehen keine Zusatzkosten.

1.4. Verzögerungen des Lieferzeitpunktes, insbesondere durch ungünstiges Wetter (Regen, Hitze, Frost) oder Verkehrsstörungen gehen nicht zu meinen Lasten.


Sollte der vom Kunden gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden können, bleibt die Bestellung dennoch aufrecht. Die Auslieferung erfolgt dann nach gemeinsamer Terminabsprache.

Sollte der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht anwesend sein oder für eine Vertretung vorgesorgt haben und telefonisch nicht erreichbar sein, wird die Ware am Zustellort abgestellt, und die Lieferung muss in Folge der Verderblichkeit der Ware, auch in Rechnung gestellt werden.

Sollte die Ware wieder vom Zustellort abtransportiert werden müssen, werden die Kosten für den Rücktransport und die Entsorgung der Selben in voller Höhe nach Aufwand zur Verfügung gestellt.

Im Falle eines Rasenkaufs mit Selbstabholung wird die Ware auftragsbezogen frisch geschnitten. Sollte die Abholung durch den Kunden nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt erfolgen, ist die Rechnung vom Kunden in vollem Umfang zu bezahlen, da aufgrund der Verderblichkeit der Ware, diese nicht weiter verwendet, bzw. verkauft werden kann. In diesem Fall bin ich berechtigt einen angemessenen Entsorgungsbetrag einzuheben.

1.5 Bezahlung. Beim Warenverkauf wird die Bezahlung der Ware prompt nach Zustellung oder Abholung durch Überweisung innerhalb 3 Tagen nach dem Erhalt der Ware fällig. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung angeführt und gilt als bindend. Die Rechnungen werden nach erfolgter Bestellung innerhalb 1-2 Tage per E-Mail oder, sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, per Post versendet. Die Rechnung gilt für den Kunden als Auftragsbestätigung.

1.6 Bei der Erbringung von Dienstleistungen wie die Verlegung des Rasens, sowie bei der Durchführung von Baumpflege- und Baumrodungsarbeiten  wird die Bezahlung der erbrachten Leistungen und gegebenenfalls der gelieferten und verarbeiteten Waren prompt nach Fertigstellung, spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung angeführt und gilt als bindend. Die Rechnungen werden nach der Fertigstellung per Post versendet.

Bei nicht fristgerechter Zahlung gelangen Verzugszinsen sowie Zinseszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zur Verrechnung. Die Verbindlichkeit des Kunden kann durch Aufrechnung allfälliger ihm zustehender Forderungen nicht aufgehoben werden. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt dieses Aufrechnungsverbot mit den Einschränkungen des § 6 Abs. 1 Zif. 8 Konsumentenschutzgesetz.
Darüber hinaus hat der säumige Kunde sämtliche notwendige zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis der betriebenen Forderung stehen, zu bezahlen.

1.7. Erst mit der Annahme der Bestellung samt Bekanntgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei Rasenbestellungen allfälliger Pflegeanleitung, kommt ein gültiger Liefervertrag zustande. Bestellungen der Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss. Diese Annahme kann telefonisch erfolgen, sowie schriftlich oder per Mail. Bei Bestellungen von Rasen, Rasensamen, Rasendünger, Rasenerde, Alu Randprofilen, und Outdoor Whirlpools, erhält der Kunde innerhalb 1 Werktages die Rechnung per Mail zugesendet, diese gilt als Auftragsbestätigung, als Annahme der Bestellung meinerseits. Annahmen von Aufträgen für Baumpflege und Baumrodung, sowie die Durchführung weiterer Dienstleistungen wie Rasensanierungen oder Rasenverlegungen erfolgen oft auch telefonisch, und sind durch die Abgabe eines Durchführungstermins für beide Vertragspartner bindend.

1.8. Produktgarantie. Bei der Produktgruppe Rollrasen garantiere ich, dass der gelieferte Rasen frei von Krankheiten und anwuchsfähig ist. Allfällige Quantitäts- oder Qualitätsmängel sind sogleich bei Übernahme, spätestens jedoch 24 Stunden nach Erhalt des Rasens schriftlich oder telefonisch mit umgehender nachfolgender schriftlicher Bestätigung bekannt zu geben. Diese müssen vom Kunden dokumentiert werden, Fotos sind vom Kunden zu machen, und unentgeltlich an meine Firmenadresse zu schicken, oder per Mail zu senden.

1.9. Sollte eine Ersatzlieferung notwendig sein, gebe ich Ersatz in ähnlichem aber gleichwertigem Rasen. Ich  behalten mir vor, dass es aufgrund der Ernte meines Lieferanten auf verschiedenen Feldschlägen zu Unterschieden in Farbe und Aussehen kommen kann.

1.10. Verlegung Garantie. Bei der Rollrasenverlegung wird nach Fertigstellung der Verlegearbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Begehung und Begutachtung der Rasenfläche durchgeführt, die als Basis für die Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls dient. Mit der Unterfertigung desselben durch den Auftraggeber wird verbindlich erklärt, dass die Qualität des Rasens, sowie die Qualität der Verlegung den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen.

Spätere Reklamationen vom Kunden können von mir nicht anerkannt werden, da ich auf die Durchführung der Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen, sowie auf die Art der Rasenverwendung durch den Kunden keinen Einfluss habe.

1.11. Bei der Durchführung von Baumpflegearbeiten garantiere ich dass die Arbeiten nach der ÖNORM L1122 durchgeführt werden, und dass nach der Arbeitsdurchführung die Verkehrssicherheit des Baumes bis zur nächsten Überprüfung wieder hergestellt ist. Die Beauftragung zeitgerechter Überprüfungen, bzw. Nacharbeiten an Baumschnittmaßnahmen obliegt dem Auftraggeber, außer die kontinuierliche Baumbetreuung  und somit Baumkontrolle ist  durch einen Vertrag geregelt.

1.12. Durchführung von weiteren Sicherungsmaßnahmen im Zuge von Baumpflege- und Baumschnittarbeiten.

Werden im Zuge oben beschriebener Arbeiten Baumdefekte wie Einmorschungen, Baumpilze, Risse  etc. festgestellt, wird der ausführende Baumpfleger vor Ort entscheiden, ob die angebotenen Arbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit ausreichend sind, oder ob weitere Maßnahmen zu setzen sind. Im letzteren Fall, sofern die Kostenerhöhung über 15 % liegt, wird der Baumpfleger oder ich die zusätzlichen Kosten der Sicherungsmaßnahmen dem Auftraggeber mitteilen, der dann kurzfristig zu entscheiden hat, ob diese im Zuge der beauftragten Arbeiten, oder durch einem weiteren Einsatz oder gar nicht durchgeführt werden sollen.

Wenn ich für die Arbeiten, die zur Herstellung der Verkehrssicherheit führen würden, nicht beauftragt werde, wird dies in der Rechnung vermerkt, und  ich kann demnach auch nicht für die Verkehrssicherheit garantieren.

Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen des Angebotspreises von bis zu 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und es können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Mehrarbeiten auf Kundenwunsch, die im Angebot nicht definiert sind, werden gesondert nach Aufwand verrechnet.

1.13 Wurzelstockfräsungen
Wurzelstockfräsungen erfolgen im Normalfall bis zu einer Tiefe von ca. 25 cm unter dem Niveau. Der Preis dafür beinhaltet nicht den Abtransport und die Entsorgung des Späne-Erdgemisches.

Der Fräsbereich muss frei von Metall, Beton, und anderen Einbauten wie Wasser- Strom- Abflussleitungen sein. Sollten beim Fräsen diese Materialien im Untergrund vorhanden sein, muss das Fräsen abbrechen, werden, verrechnet wird dann die jeweilige Teilleistung. Für Schäden an eventuellen Einbauten kann ich keine Haftung übernehmen.

1.14 Pflanzungen. Ich garantiere die Lieferung einwandfreier Baumschulware, und die fachgerechte Verpflanzung derselben. Sollte es innerhalb von 14 Tagen zum Vertrocknen oder Absterben der gelieferten und verpflanzten Ware kommen, tauschen wir die Ware für den Kunden kostenlos aus.

Spätere Reklamationen vom Kunden können von mir nicht anerkannt werden, da ich auf die Durchführung der Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen durch den Kunden keinen Einfluss habe.

II. Schadenersatz

2.1. Ich hafte für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, welche über den Wert der gelieferten Ware hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Bei Nichteinhaltung der Pflegeanleitung ist der Ersatz jeglichen Schadens ausgeschlossen.

2.2. Ein Rücktritt vom Liefervertrag, welcher später als drei Tage vor der vereinbarten Lieferung erklärt wird, berechtigt mich, den vollen Lieferpreis zu verlangen. Ein Rücktritt vor diesem Termin berechtigt mich, zur Abdeckung meiner Fixkosten 20 % des Rechnungsbetrages zu verrechnen.

2.3. Sämtliche für die Auftragsabwicklung benötigten Daten und Informationen werden in meiner EDV  gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden von mir vertraulich behandelt.
Bei elektronischer Abwicklung gilt jedoch Punkt V. der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.4. Fertigrasen ist lebendes, verderbliches Pflanzenmaterial.
 Fertigrasen muss sofort verlegt werden und binnen Minuten nach dem Verlegen zur Kühlung gegossen und feucht gehalten werden. Nach Übernahme des Fertigrasens sind die Rasenrollen in den Schatten zu stellen. Die Verlegung und Pflege des Fertigrasens muss nach meiner Verlege- und Pflegeanleitung erfolgen.

2.5. Für Speditionstransporte innerhalb Österreich ausgenommen im Großraum Wien, kann ich kein Zeitfenster Vormittag/Nachmittag vorgeben, im Regelfall wird jedoch die Ware bist 14 Uhr beim Kunden eintreffen. Kosten die im Zusammenhang mit einer  späteren Anlieferung, oder mit dem Lieferausfall stehen, werden von mir bis maximal zur Höhe der Transportkosten getragen, der Warenpreis wird dennoch zur Zahlung im vollen Umfang fällig.

III. Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß §§ 3, 3a und 4 Konsumentenschutzgesetz

3.1. Kunden, die im Wege des Fernabsatzes (Internet, E-Mail, Telefon, Fax) bestellt haben, steht ein Rücktrittsrecht vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zu, das innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich erklärt werden kann. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung der vertragsnotwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält an den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.

3.2. Vertragsrücktritt durch den Kunden vor der Auslieferung

Findet der Rücktritt bis zu 3 Tagen vor Erfüllungsdatum statt, erstatte ich alle empfangenen etwaigen Anzahlungen, Vorauszahlungen etc. samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag zurück. Bearbeitungskosten können von meiner Seite gemäß Pkt. 2.2 vorgeschrieben werden.

3.3. Vertragsrücktritt nach der Auslieferung ist aufgrund der Verderblichkeit der gelieferten Ware nicht möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5f Konsumentenschutzgesetz dem Verbraucher gemäß § 5 Konsumentenschutzgesetz unter anderem kein Rücktrittsrecht zusteht, bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird oder Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.

3.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Wien. Es gilt österreichisches Recht.

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